Geschichten aus Corona 29.04.2020 – Achtung: Unternehmer / Selbständige / Freiberufler
Die SAB arbeitet sehr zügig und bearbeitet mit externer Hilfe die Anträge sehr zeitnah.
Vielen Dank an dieser Stelle dafür.
Wir als AfD Kreistagsfraktion Erzgebirgskreis möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die
Fördermittel nur zur Deckung der Betriebskosten (Verbindlichkeiten) genutzt werden dürfen!
Für die private Lebenshaltung (Rente, KV, private Entnahmen um z. B. Essen zu kaufen) sind nicht
erlaubt.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Anträge bis 31. Mai 2020 eingereicht sind und per quasi „eidesstatt“
versichert wird, dass die Unternehmung vor Antragstellung und Corona-Beginn (23. März 2020) in keiner
wirtschaftlichen Schieflage war. Alle Unternehmungen die diese Fördermittel in Anspruch genommen
haben oder nehmen werden, werden durch die Finanzämter in den kommenden Jahren besonders
behandelt, da ein Vermerk gemacht werden musste um zu schauen, ob diese Hilfe gewinnwirksam in
die Steuer eingetragen wurde. Das heißt auch, wenn ich das richtig verstanden habe, dass der
zu versteuernde Gewinn im Folgejahr steigt!!
Die Quellen dazu sind:
Bundesministerium für Wirtschaft und Enrergie sowie Finanzen
"Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ v. 23.03.2020"
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr v. 29.03.2020
„Vollzugshinweise für die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als
Billigkeitsleistungen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen und
Soloselbständige“
GF