Stellungnahme der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag / Kreistag Erzgebirgskreis (siehe Anlage) zur Corona-Schutzverordnung ab 24.08.2021
Die AfD Kreistagsfraktion Erzgebirgskreis schließt sich dieser Stellungnahme an
Sehr geehrter Damen und Herrn Oberbürgermeister, Bürgermeister
sehr geehrte Vorstandsmitglieder des SSG - Kreisvorstandes Erzgebirge,
Sehr geehrter Einwohner des Erzgebirgskreises,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die Stellungnahme der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag (siehe Anlage) zur Corona-Schutzverordnung ab 24.08.2021 informieren.
Auffällig ist, dass dem Verordnungsentwurf nach ca. 18 Monaten Ausnahmezustand immer noch keine Begründung beiliegt.
Offenbar verfügt die Sächsische Staatsregierung weder über eine konkrete Gefahrenprognose noch über den Nachweis glaubhafter wissenschaftlicher Beweise
bezüglich der Wirksamkeit der angeordneten Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseinschränkungen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hat sich als irrelevant hinsichtlich der Ausbreitung von Viren erwiesen, birgt jedoch eine lange Liste kurz-
und langfristiger gesundheitlicher Risiken.
Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, welche im Infektionsgeschehen überhaupt keine relevante Rolle spielen,
ist das stundenlange Tragen einer Maske ein unzumutbarer Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und eine vorsätzliche Gefährdung des Kindeswohls.
Wir fordern die Beschränkung der Maskenpflicht auf sensible Bereiche. Ansonsten muss das Tragen einer Maske freiwillig sein.
Die seitens der Regierung angestrebte Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften sehen wir verfassungsrechtlich sowie ethisch als hochproblematisch an.
Dieser Schritt ist nichts anderes als die Einführung einer indirekten Impfpflicht durch die Hintertür, was es in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat nicht geben darf.
Wir haben in unseren parlamentarischen Initiativen mehrfach auf diese Gefahr hingewiesen.
Die Regierungsparteien warfen uns „absurde Angstmache“ vor und versicherten immer wieder, dass es keine Impfpflicht geben werde, weder direkt noch indirekt.
Das auch dieses Regierungsversprechen wertlos war, zeigt die aktuell geplante Ungleichbehandlung der Bürger.
Die Regierung spaltet damit unsere Gesellschaft in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Geimpften und Ungeimpften und
diskriminiert somit alle Menschen, die sich aus guten Gründen nicht impfen lassen wollen.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass es nach wie vor formell sowie inhaltlich an der erforderlichen demokratischen und
rechtsstaatlichen Legitimation für die vorgesehenen Grundrechtseinschränkungen fehlt.
Eine dem vorliegenden Entwurf entsprechende Verordnung ist aus unserer Sicht verfassungswidrig.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen behilflich sind und stehe Ihnen für Gespräche bzw. für weiterführende Informationen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Prantl
Mitglied des Sächsischen Landtags
Mitglied des Kreistages des Erzgebirgskreises
Anlage: