Kreisräte stoppen ungedeckte außerplanmäßige Ausgaben - Unser Geld, für unsere Bürger
Unser Geld – für unsere Bürger!
In der heutigen dritten Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises nach der Kommunalwahl,
standen unter anderem die Genehmigungen von außerplanmäßigen Ausgaben im Rahmen des
Sozialgesetzbuches für das Haushaltsjahr 2024 auf der Tagesordnung.
Im Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4 wurden unter anderem die Kosten für die
Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge, die Erstausstattung bei Wohnungsbezug und Schwangerschaft sowie
Geburt in ukrainischen Bedarfsgemeinschaften und weitere Kosten für ukrainische Flüchtlinge eingebracht. Kosten,
die so nicht im Haushalt geplant waren und nun einen Mehraufwand für den Landkreis bedeuten, weil dieser
keine Rückerstattungen vom Freistaat Sachsen oder der Bundesrepublik in Anspruch nehmen kann.
Bei den Beschlussvorschlägen 5 und 6 waren weitere außerplanmäßige Auszahlungen zu Sozialleistungen im SGB VIII
und SGB XII angezeigt. Insgesamt bezifferten sich diese, zusammen mit TOP 4, auf über 14 Millionen Euro, für die keine Deckung im Kreishaushalt vorhanden ist.
Wir hatten uns bereits in der Fraktionssitzung für eine ablehnende Haltung ausgesprochen und entsprechende Redebeiträge vorbereitet.
Zu unserer Überraschung gab es jedoch diesmal auch aus den Fraktionen von CDU und FDP entsprechende Redebeiträge.
Schlussendlich wurde diese Beschlussanträge insgesamt mit großer Mehrheit mit den Stimmen von AfD, CDU, Freien Wählern, Freien Sachsen und BSW abgelehnt.
Diese geschah, um ein Zeichen an Bund und Land zu senden, dass derjenige der bestellt hat, auch die Kosten dafür tragen muss.
Wir halten es nicht für zielführend, unseren Landkreis in der aktuellen prekären Haushaltssituation weiter in die roten Zahlen zu treiben,
um vom Bund erlassene gesetzliche Sozialleistungen aus Kreismitteln finanziell zu tragen, für die es keine entsprechenden Einzahlungen gibt.
Die Gesetze dazu wurden von Bund und Land erlassen, dazu gehört auch der sofortige Übergang der Ukrainer in das SGB II, besser bekannt als Bürgergeld.
Ukrainer haben in der Regel niemals in unsere Sozialkassen eingezahlt, werden aber dennoch behandelt wie deutsche Staatsbürger.
Diese Regelungen wurden vom deutschen Staat getroffen, die Kosten dafür sollen jedoch bei den Kreisen und Kommunen bleiben.
Mit dieser Handlungsweise sind wir absolut nicht einverstanden.
Die heutige Kreistagssitzung wird als Novum in die Geschichte des Kreistages Erzgebirgskreis eingehen.