+++ Pressemitteilung +++ AfD Kreistagsfraktion Erzgebirgskreis zur Greensill Pleite
++++ Pressemitteilung ++++
Lugau / Thum, 13. Juni 2021
5 Mio. Euro Verlust für den Erzgebirgskreis – und jetzt wieder Tagesordnung?
Der Erzgebirgskreis verliert nach der Pleite der Greensill-Bank vermutlich 5 Millionen Euro.
Liquide Mittel werden von Städten, Gemeinden, Landkreisen im Normalfall bis zum Bedarf
gewinnbringend angelegt. Von der Sächsischen Gemeindeordnung gedeckt, fordert diese jedoch eine
ausreichende Sicherheit der Geldanlage. In der aktuellen Zinssituation sind sichere Anlagen ab einer
bestimmten Höhe jedoch mit Negativzinsen verbunden. Alternativ zu derartigen Strafzahlungen bietet der
Markt lediglich unbesicherte Anlagemöglichkeiten, wo eine Anbieterpleite zu Totalverlust führen kann.
Vom Erzgebirgskreis in einer unbesicherten Anlage der Greensill-Bank zwischengeparkte 5 Millionen Euro sind nun von deren Pleite betroffen.
Die AfD Kreistagsfraktion beschäftigen seitdem folgende Fragen:
- Warum wurde über die riskante Anlage liquider Mittel nicht offen kommuniziert?
- Weshalb konnte nicht rechtzeitig reagiert werden?
- Warum nutzt man nicht das Geldinstitut des Erzgebirgskreises, die Erzgebirgssparkasse?
- Wie lassen sich derartige Fehlentscheidungen künftig vermeiden?
Ursache des aufgetretenen Schadens ist die Zinspolitik der EZB. Geldschwemme und Strafzinsen auf
Guthaben lassen eine rentable und zugleich sichere Geldanlage weder für den Bürger noch für den
Erzgebirgskreis zu. Ein Substanzerhalt des unter diesen Bedingungen anzulegenden Vermögens ist somit unmöglich.
Aus diesem Sachverhalt heraus hat die AfD Kreistagsfraktion im April einen Beschlussantrag beim
Landrat eingereicht. Demzufolge ist vom Erzgebirgskreis ein Gesuch an die Bundesregierung zu senden,
mit der Aufforderung, diese solle auf die EZB dahingehend einwirken, die marktfeindliche
Minuszinspolitik schnellstmöglich zu beenden.
Für diesen Antrag wurde um die Unterstützung bei den anderen Kreistagsfraktionen gebeten.
Deren Rückmeldungen blieben überschaubar.
Der Landrat lehnte eine Aufnahme des AfD-Antrages auf die Tagesordnung grundsätzlich ab, mit der
Begründung, das Bittgesuch beträfe nicht das allgemeine Zusammenleben der Bürger im Landkreis.
Die SPD reagierte sehr schnell, lehnte jedoch Unterstützung ab. Von den Freien Wähler im
Erzgebirgskreis wurde keinerlei Handlungsbedarf erkannt. Es gäbe schließlich noch genügend
Anlagealternativen für Kommunen und Bürger. Sollte es tatsächlich an dem sein, wäre bei offener
Kommunikation sicherlich nicht nur der Landkreis für Hinweise der Freien Wähler zur Schließung seiner Wissenslücken ungemein dankbar gewesen.
Anfang Mai 2021 leitete die AfD Fraktion die Ablehnung des Antrags durch Landrat Vogel zur Prüfung
an die LDS (Landesdirektion Sachsen) weiter. Diese stellte am 14. Mai fest, dass die geäußerte
Rechtsauffassung des Landrates vertretbar sei.
Zwischenzeitlich wurden seitens des Landrates Sonder-, Kreis- und Finanzausschüsse geplant, in denen
über das künftige Verfahren mit Geldanlagen diskutiert werden sollte. Zwar haben Sitzungen des Kreis-
und Finanzausschusses durchaus stattgefunden, über Greensill und die 5 Millionen Verlust jedoch wurde
nicht gesprochen. Lediglich die AfD Kreistagsfraktion sieht weiteren Klärungs- und Handlungsbedarf.
Nun wurde durch die AfD Fraktion ein erneuter Antrag zur künftigen Anlagepolitik des Erzgebirgskreises
erarbeitet. Grundlage bildet die Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltswirtschaft vom 31.07.2019
(SäschsABl. S. 1179), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27.11.2019 (SäschsABl. SDr. S. S339)
XVI zu §89 der Sächsischen Gemeindeordnung: Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze unter Punkt 2 b). Die LDS teilte dazu mit:
„Unabhängig von der gewünschten Zinsentwicklung ist auf eine hinreichende Sicherheit der Geldanlage
auch dann zu achten, wenn kein angemessener Ertrag erzielt werden kann.
Substanzschmälernde Zahlungen (Negativzinsen, Verwahrentgelte und ähnliches) stellen keinen Verstoß
gegen §89 der sächsischen Gemeindeordnung dar, wenn sie auch durch ein entsprechendes
Finanzmanagement (Verhinderungsstrategie) nicht hätten vermieden werden können.“
Der erneute Antrag der AfD Kreistagsfraktion Erzgebirgskreis für den vorberatenden Kreis- und
Finanzausschuss am 14.06.2021 fordert den Kreistag auf, der Landkreisverwaltung ungesicherte Geldanlagen zu verbieten.
Diese Vorberatung findet leider zunächst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung statt. Begründet damit,
jeder Kreisrat solle frei seine Meinung äußern können, ohne gleich medial in Erscheinung zu treten.
Die AfD Kreistagsfraktion hofft auf breite Zustimmung der Mitglieder des Kreis- und Finanzausschusses,
zum Wohle der Einwohner unseres Landkreises.
AfD Kreistagsfraktion Erzgebirgskreis
gez.
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer
Thomas Dietz Joachim Hadlich Giso Lieberwirth